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Inhalt des Onlineangebotes
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Verweise und Links
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Geistiges Eigentum
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Datenschutz
Die V-ZUG AG versichert, bei der Bearbeitung von Personendaten die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Die vom Benutzer übermittelten Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich für den jeweils angegebenen Zweck benutzt.
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02.04.2003 V-ZUG AG, Zug
Anbei können Sie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der V-ZUG AG einsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Preise: Unsere Preise sind nach den am Tage der Offertstellung bzw. Auftragsbestätigung geltenden Gestehungskosten, sowie Fabrikations- und Lohnkosten etc. berechnet. Durch allfällige Erhöhung dieser Kosten bedingte Preisaufschläge (entsprechend der Gleitpreisformel des VSM) bis zu Ablieferung, auch wenn diese verspätet erfolgt, gehen zulasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für Abrufaufträge. - Bruttopreise verstehen sich inklusive, Wiederverkaufspreise exklusive Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage mit 2% Skonto oder 60 Tage netto (für Extraanfertigungen nach Offerte). Rimessen und Wechsel nehmen wir ohne Garantie für rechzeitige Präsentation und unter Vorbehalt des richtigen Einganges an Zahlung. Konsignationsware bleibt bis zur festen Verrechnung und Bezahlung unser Eigentum.
Versand: Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Während des Transportes entstandene Beschädigungen oder Verluste sind bei Empfang der Ware oder der Frachtdokumente vom Empfänger durch die Bahn bzw. die Post feststellen zu lassen. Waren, die durch Camions überbracht werden, sind ebenfalls bei Empfang zu kontrollieren und Reklamationen, Transportschäden betreffend, innert 5 Tagen nach Empfang anzubringen. Instandstellungskosten werden von uns nur dann übernommen, wenn diese mit unseren Einverständnis veranlasst wurden.
Porto und Verpackung: Grundsätzlich liefern wir franko Baustelle, Talbahnstation SBB, bzw. franko Schweizer Grenze (unverzollt) oder per Post franko Poststelle, Extraanfertigungen ab Werk. Die Verteilung der Geräte auf Etagen und Wohnungen ist Sache des Käufers. Bei Rapid- und Expressendungen wird zusätzlich zu den Frankospesen der jeweils gültige Zuschlag erhoben. Für Sendungen im Wert von weniger als Fr. 250.- verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.-, inkl. Porto und Verpackung, jedoch exkl. evtl. Zuschläge für Rapidgut- oder Expressendungen. Kisten und Paletten sind sofort nach Empfang der Ware franko Zug zu retournieren, andernfalls werden sie verrechnet. Nichtgenormte Verpackungen für Extraanfertigungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Reklamationen können später als 5 Arbeitstage nach Empfang der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Extraanfertigungen hat die Reklamation schriftlich zu erfolgen.
Retourwaren werden nur nach vorheriger Übereinkunft angenommen. Sie haben in jedem Fall franko Station Zug zu erfolgen. Für unsere Umtriebe erlauben wir uns 10% vom Warenwert in Abzug zu bringen. Geräte, deren Verkaufsdatum mehr als ein Jahr zurückliegt, können nur ungebraucht und zu einem Preis, der von uns festgelegt wird, gutgeschrieben werden. Auf allen Versandpapieren müssen Rechnungsnummer sowie der Grund der Rücksendung und Vereinbarung aufgeführt sein. Ein Fehlen dieser Angaben hat zu Folge, dass keine Gutschrift erteilt werden kann.